Wednesday, June 26, 2013

DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG meldet Satzungsänderung zur Abschaffung der 90 %-Klausel zur Eintragung in das Handelsregister an








RHN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges

26.06.2013 15:05

Verffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach 15 WpHG, bermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Fr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der Vorstand der RHN-KLINIKUM AG hat nach nherer Prfung heute
beschlossen, die von der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 beschlossene
Abschaffung des in 17 Abs. 4, 1. Unterabs. der Satzung fr wichtige
Entscheidungen der Hauptversammlung vorgesehenen Erfordernisses einer
Mehrheit von mehr als 90 % des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals ('Satzungsnderung') zur Eintragung in das Handelsregister
anzumelden. Die insbesondere von der B. Braun Holding GmbH Co. KG
angekndigte Anfechtungsklage gegen die von der Hauptversammlung
beschlossene Satzungsnderung wurde der Gesellschaft bisher nicht
zugestellt. Ca. zwei Wochen nach der Hauptversammlung war inzwischen eine
ausfhrliche Befassung mit den aufgeworfenen Themen mglich. Nach
eingehender Prfung hlt der Vorstand die erwartbare Begrndung der
angekndigten Anfechtungsklage nicht fr stichhaltig und hat sich auch vor
dem Hintergrund des Unternehmensinteresses an der Satzungsnderung und der
groen Mehrheit fr den Beschluss gegen ein lngeres Zuwarten mit der
Anmeldung der Satzungsnderung entschieden.

Die Satzungsnderung wird erst mit Eintragung in das Handelsregister
wirksam. Die Erklrung von Widersprchen zur Niederschrift des Notars in
der Hauptversammlung, die Ankndigung einzelner Aktionre, gegen den
Beschluss der Hauptversammlung ber die Satzungsnderung Anfechtungsklage
erheben zu wollen sowie die etwaige Erhebung von Anfechtungsklagen
begrnden als solche grundstzlich keine Eintragungshindernisse. Das
Registergericht kann jedoch das Eintragungsverfahren bis zum Ablauf der
gesetzlichen Frist zur Einreichung von Anfechtungsklagen aussetzen und im
Falle der fristgerechten Erhebung von Anfechtungsklagen die Entscheidung
ber die Anfechtungsklagen abwarten.

Ob und gegebenenfalls mit welchen Grnden der Beschluss ber die
Satzungsnderung im Einzelnen angefochten werden wird, ist trotz der
entsprechenden Ankndigungen zwar derzeit nicht endgltig vorhersehbar, da
der Gesellschaft bislang keine Anfechtungsklagen zugestellt worden sind.
Der Vorstand hlt den von der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 gefassten
Beschluss ber die Satzungsnderung nach Durchfhrung der angekndigten
weiteren Prfung und angesichts der erwartbaren Hauptargumentation jedoch
jedenfalls fr rechtmig und im Unternehmensinteresse liegend und hat sich
daher fr die Anmeldung entschieden.


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Die RHN-KLINIKUM AG ist einer der grten Gesundheitsdienstleister in
Deutschland. Unternehmensziel ist qualitativ hochwertige Medizin fr
jedermann. Aktuell gehren zu unserem Konzern bundesweit 54 Kliniken an 43
Standorten. Wir beschftigen mehr als 43.000 Mitarbeiter. In den
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Millionen Patienten behandelt.
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG meldet Satzungsänderung zur Abschaffung der 90 %-Klausel zur Eintragung in das Handelsregister an






via Arne Ruhnau News http://arneruhnau.com/dgap-adhoc-rhon-klinikum-ag-meldet-satzungsanderung-zur-abschaffung-der-90-klausel-zur-eintragung-in-das-handelsregister-an/

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