Überraschende Wende im Fall Gustl Mollath: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat angeordnet, dass der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehaltene Franke unverzüglich entlassen werden muss.
Gustl Mollath kommt unverzüglich frei. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Nürnberg. Das Gericht beschloss zuvor die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Mollath. Als Konsequenz daraus müsse dieser freigelassen werden, teilte das Gericht mit.
Das OLG Nürnberg korrigierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das vor knapp zwei Wochen die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Mollath als unzulässig abgelehnt hatte. Das OLG ordnete nun die Wiederaufnhame an und verfügte, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss. Mit der Anordnung der Wiederaufnahme sei das Urteil gegen Mollath aus dem Jahr 2006 nicht mehr rechtskräftig. Damit entfalle auch die Grundlage für dessen Unterbringung.
Der Nürnberger wurde 2006 nach von ihm bestrittenen tätlichen Angriffen auf seine inzwischen von ihm geschiedene Frau zwangsweise eingewiesen. In dem Verfahren zu seiner Einweisung wurde ihm auch eine paranoide Gedankenwelt vorgeworfen, weil er angab, dass seine Frau bei der HypoVereinsbank Schwarzgelder in Millionenhöhe verschoben habe. Inzwischen sind aber interne Prüfungen der HypoVereinsbank bekannt geworden, die ergaben, dass ein Teil dieser Vorwürfe tatsächlich zutrifft. Mollath sieht sich als Justizopfer.
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Entscheidung des Gerichts in Nürnberg – Gustl Mollath kommt frei
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