Diese Entscheidung dürfte in Bayern für Diskussionen sorgen: Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath als unzulässig verworfen.
Es sehe „keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens“, teilte das Gericht am Mittwoch auf seiner Internetseite mit. Das Gesetz erlaube eine Wiederaufnahme nur in sehr engen Grenzen. „Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach am 08. August 2006 Herrn Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete gleichzeitig seine Unterbringung an“, heißt es weiter. „Die hiergegen eingelegte Revision vor dem BGH blieb erfolglos. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Ausschließlich die im Gesetz genannten Gründe können einen zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten gestellten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen. Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.“
Mollath ist seit Jahren wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Am Dienstag hatte das Oberlandesgericht Bamberg einen Beschluss des Landgerichts Bayreuth zur Fortdauer der Unterbringung aufgehoben und ein neues psychiatrisches Gutachten verlangt. Der Fall sorgt seit Wochen in Bayern für große Diskussionen.
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Entscheidung in Regensburg – Landgericht lehnt Wiederaufnahme des Falls Mollath ab
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