Saturday, June 29, 2013

BERLINER MORGENPOST: Einsatz mit tödlichen Folgen – Leitartikel von Christine Richter



Berlin (ots) – Genau 91 Schsse hat die Berliner Polizei im vergangenen Jahr abgegeben – davon drei auf Menschen, 61 auf Tiere. Die brigen waren Warnschsse oder Schsse, die sich beim Reinigen der Waffe lsten. Am vergangenen Freitag schoss ein Berliner Polizist wieder – auf einen nackten, verwirrten Mann, der im Neptunbrunnen in der Nhe des Roten Rathauses mit einem Messer bewaffnet war, sich selbst verletzte und auch die alarmierten Polizisten bedrohte. Der Mann, 31 Jahre alt, wurde von dem Schuss tdlich getroffen. Ein wirkliches Drama.


So stellen sich viele Fragen, ob der Einsatz der Schusswaffe wirklich ntig war. Htte der Mann von den erfahrenen Polizeibeamten nicht anders gestoppt werden knnen? Warum ist der Polizist berhaupt in den Brunnen gestiegen? Hat er sich damit nicht selbst in diese gefhrliche Situation gebracht, die Notwehrsituation geradezu provoziert? Und wenn der Polizeibeamte zu der Einschtzung kam, dass der 31-Jhrige, der sich mit dem Messer offensichtlich in Suizidabsicht selbst verletzte, nur durch einen Schuss aufgehalten werden konnte, warum schoss der Beamte dann nicht in dessen Bein? Auf dem im Internet verffentlichten Video ist deutlich zu sehen, dass die Waffe immer auf den Oberkrper gerichtet war.


Vllig zu Recht diskutieren Politiker aller Parteien und die Polizeigewerkschaften jetzt ber die Verhltnismigkeit des Einsatzes. Denn neben der Schusswaffe knnen Polizisten ja Pfefferspray einsetzen, um den verwirrten Mann zur Rson zu bringen. Auch mit einem Elektroschocker htte der Mann vielleicht berwltigt werden knnen – allerdings nicht, wenn der Polizeibeamte selbst im Wasser steht. Und auch das muss man bei diesem Fall bedenken: Dieser Taser-Einsatz ist in Berlin bislang nur dem Spezialeinsatzkommando (SEK) erlaubt. Mit Worten, das allerdings ist schon am Freitag klar geworden, war der Mann im Neptunbrunnen nicht mehr zu stoppen. Und weil er sich mit dem Messer ja schwere Verletzungen, auch am Hals zufgte, mussten die Polizeibeamten schnell handeln.


Der Fall muss nun von der Polizei und Staatsanwaltschaft untersucht werden. Grndlich, darauf hat auch der Polizeibeamte einen Anspruch. Die Fragen werden also nicht morgen oder bermorgen beantwortet sein. Sie zu stellen, ist aber legitim. Genauso wie die Debatte darber, ob man das Video mit dem Todesschuss auf der Internet-Plattform Facebook verffentlichen durfte. Die einen finden es in Ordnung, weil im Fernsehen, auch in aktuellen Nachrichtensendungen oder im Kino viel schlimmere Szenen zu sehen sind. Fr die anderen sind die Bilder, auf denen ein Mann beim Sterben zu sehen ist, menschenverachtend. Es wre sicherlich gut, wenn diejenigen, die Fotos und Videos posten, sich der Wrde des Menschen erinnern und solche Bilder gar nicht ins Internet stellen, sondern selbst schnell wieder lschen. Und fr Facebook & Co gilt: Kontrollen verbessern, dringend.


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