Tuesday, July 23, 2013

Top 10 der Reisemängel: Worüber sich Deutsche im Urlaub am häufigsten ärgern



Hamburg (ots) – Haare im Waschbecken oder unfreundliches Hotelpersonal – wer in den Urlaub fhrt, kann viele bse berraschungen erleben. Im Schnitt gehen die Deutschen zweimal pro Jahr auf Reisen und haben dabei nicht immer eine unbeschwerte Zeit. Aufreger Nummer eins ist ein schmutziges Badezimmer – das ist das Ergebnis einer reprsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG unter 2.001 Personen. So haben in den vergangenen zwlf Monaten zwei Drittel (64 Prozent) der Bundesbrger eine Reise unternommen und immerhin neun Prozent von ihnen sind gar viermal oder fter unterwegs gewesen. Die Erwartungen an einen Traumurlaub wurden hufig nicht erfllt: Immerhin jeder achte Deutsche (13 Prozent) hatte auf seinen Reisen Mngel zu beklagen.



Die Top 10-Reisemngel der Deutschen:
* Laut forsa wird im Urlaub vor allem Folgendes bemngelt:


1. Schmutziges Badezimmer (31 Prozent insgesamt; 37 Prozent
weiblich, 26 Prozent mnnlich)
2. Nicht genug Auswahl beim Frhstck bzw. bei den Mahlzeiten im
Hotel (29 Prozent)
3. Schmuddelige Bettwsche (24 Prozent; 28 Prozent weiblich, 20
Prozent mnnlich)
4. Unfreundliches Hotel-Personal (21 Prozent)
5. Kein schner Blick aus dem Fenster (20 Prozent)
6. Bau- und Straenlrm (19 Prozent; 22 Prozent mnnlich, 15
Prozent weiblich)
7. Lrmbelstigung durch andere Gste (19 Prozent)
8. berfllte Erholungsbereiche, z.B. am Pool oder Strand (14
Prozent; 17 Prozent mnnlich, 12 Prozent weiblich)
9. Versptung bei gebuchter Anreise mit Bus, Bahn oder Flugzeug
(13 Prozent)
10. Ungeziefer im Zimmer (10 Prozent)

rger muss nicht sein – richtiges Vorgehen bei Reisemngeln


Tipp 1: Mngel richtig anzeigen


Ist beispielsweise das Hotelzimmer nicht sauber oder treten andere Mngel auf, sollten Urlauber ihren Reiseleiter vor Ort unverzglich ber die Probleme informieren. Sollte dieser am Urlaubsort oder per Telefon nicht erreichbar sein, ist der Reiseveranstalter in Deutschland zustndig. “Lassen Sie sich am besten schriftlich besttigen, dass er von den Problemen in Kenntnis gesetzt wurde”, rt Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD Rechtsabteilung. “Dazu empfehlen wir Betroffenen, die Mngel immer durch entsprechende Fotos zu dokumentieren. Am besten sollte man auch die Namen und Adressen von Mitreisenden notieren, die spter die vorgefundenen Zustnde bezeugen knnen”, ergnzt die Rechtsexpertin.


Tipp 2: Abhilfe einfordern


“Haben Sie die Mngel ordnungsgem angezeigt, kann Ihr Reiseveranstalter diese entweder beseitigen oder ein Ersatzangebot unterbreiten”, sagt Decker. “Das muss man aber nur annehmen, wenn es den ursprnglich gebuchten Leistungen entspricht oder diese sogar bertrifft.” Urlauber mssen aber eine angemessene Frist zur Behebung der Mngel setzen. Das bedeutet: Je krzer die Reise ist, desto krzer darf auch die Frist sein. Lsst der Reiseveranstalter diese verstreichen, knnen Betroffene vor Ort selbst Abhilfe schaffen und zum Beispiel ein unzumutbar verschmutztes Hotelzimmer reinigen oder in ein anderes Hotel ziehen. Wenn diese Selbsthilfe gerechtfertigt war, kann man anschlieend Schadenersatz fr die erforderlichen Aufwendungen verlangen.


Tipp 3: Kndigung bei Abhilfeverweigerung oder Unzumutbarkeit


Ist eine Reise aufgrund von Mngeln nicht weiter zumutbar, muss in jedem Fall eine Mngelanzeige vorausgehen, bevor die Kndigung ausgesprochen werden kann. Zudem ist der Abbruch der Reise nur mglich, wenn der Veranstalter keine Abhilfe geleistet hat und die gesetzte Frist verstrichen ist.


Tipp 4: Reisepreisminderung bzw. Rckerstattung


Erfolgt keine Beseitigung der Mngel innerhalb der gesetzten Frist, der Urlaub wird aber trotzdem fortgesetzt, kann der Reisende innerhalb eines Monats nach seiner Rckkehr eine Erstattung oder Minderung des Reisepreises geltend machen. Hier sollte man den Sachverhalt schildern und alle gesammelten Beweise mitliefern. Einen Richtwert ber eine mgliche Erstattungshhe findet man in der sogenannten Frankfurter Tabelle. Aus Nachweisgrnden empfiehlt sich ein Einschreiben. Eine Beanstandung zu einem spteren Zeitpunkt ist nicht mglich. Der Anspruch entfllt, wenn ein Ersatzangebot whrend des Urlaubs angenommen wurde.


* Mehrfachnennungen waren mglich


Pressekontakt:



ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 2373-1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de




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